
Eine aktuelle Fassung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung finden Sie auf den folgenden Seiten des Bundesjustizministeriums: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
Von Neukunden benötigen wir eine Kopie des gültigen Jagdschein, bzw. der gültigen WBK zeitgleich mit der Bestellung. Diese können Sie uns als pdf-Bild mailen oder zufaxen. Wir liefern dann auf Rechnung mit 8 Tagen Zahlungsziel oder per Nachnahme gemäß unseren AGB, die Sie mit Nutzung unserer Seiten anerkennen.
Rechnungen die nach 30 Tagen nicht bezahlt werden, sind automatich im Verzug nach BGB und werden direkt an unser Inkassobüro www.aktiva-inkasso.de abgetreten.
Waffen und Munition werden AUSSCHLIESSLICH gegen Vorlage der der gültigen EWB geliefert. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen! Falls die EWB noch bei der Behörde in Arbeit ist, kontaktieren Sie und bitte per Ttelefon / Mail.
Treibladungspulver nur gegen Originalerlaubniss und Abholung.
Beim Waffenkauf ist es ab dem 01.04.2003 Vorschrift, das der Händler der zuständigen Behörde den Erwerb innerhalb von 14 Tagen mitteilen muss. Jeder Erwerber hat seine Waffen innerhalb der gleichen Frist in die WBK eintragen zu lassen.
Von Inhalten fremder Internetseiten zu denen wir ein Link gesetzt haben, distanzieren wir uns ausdrücklich und übernehmen keinerlei Haftung oder Verantwortung für die dort veröffentlichten Texte oder Bilder. (Gem. Urteil des OLG Hamburg Az 312/O 85/98)
Batterieverordnung:
Batterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endverbraucher gesetzlich verpflichtet. Sie können Batterien nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. Sie können Batterien auch ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden. Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und z.B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/ seines Stadtteils abzugeben. Elektroaltgeräte werden dort kostenlos angenommen. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
Deswegen sind Elektrogeräte mit folgendem Symbol gekennzeichnet: gekreuzte Mülltonne
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"Eine Bürokratie- und Politikerentsorgungsverordnung nach EU- Standartisierung erfolgt in Kürze; man berät noch ob die Entsorgung über die Bio- oder Restmülltonne erfolgen soll" Zitat aus der Tagespresse!